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Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit
Grundsätze unserer Arbeit
Einsatzgrundsätze


Rechtliche Grundlagen unserer Arbeit:

(Wem die nun folgenden beiden Absätzen nicht gefallen: Sorry, das ist eine offizielle Präsenz. Wir klären die Sache lieber gleich hier, bevor uns Leute, die es immer genau wissen müssen, komische Fragen stellen. Habt bitte Verständnis.)

Eigentlich wollten wir mit unserer Gruppe kein Verein sein. Aber die Gesetze dieses Landes lassen einem da keine Chance: "Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat." (Vereinsgesetz §2 Absatz 1)

Also sind wir ein Verein. Im Sinne des BGB sind wir ein "nicht-wirtschaftlicher Verein" (§21) und ein "nicht rechtsfähiger Verein" (§54). Kürzer gesagt: Man kann uns auch als nichteingetragenen Verein bezeichnen. Wir erhalten weder Fördergelder noch Spenden. Wir erheben auch keine Mitgliedsbeiträge.


Grundsätze unserer Arbeit:

Die Angehörigen der Ordnungsgruppe "Festival des Politischen Liedes" unterstützen als Ordnerinnen und Ordner Veranstaltungen, die für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Ökologie, Menschenrechte, Völkerverständigung, gegen Ausländerfeindlichkeit, den alltäglichen Rassismus und Extremismus jeglicher Art eintreten.

Für die Arbeit der Gruppe verfügen wir über folgende Gremien:

    die Vollversammlung (mind. einmal jährlich),
    die Leitung (max. 7 Mitglieder, von Vollversammlung gewählt),
    den ständigen Einsatzleiter (von der Leitung bestimmt = Ansprechpartner für Vorbereitung und Planung von Veranstaltungen),
    den Einsatzleiter (von der Leitung bestimmt für den jeweiligen Einsatz).

Die Zugehörigkeit zur Ordnungsgruppe beruht auf einer einfachen Mitgliedschaft. Sie gründet sich auf das Vertrauen untereinander und ein kameradschaftliches Verhältnis aller.

Stimmberechtigtes Mitglied der Ordnungsgruppe kann werden, wer:

    sich den Zielen verpflichtet fült,
    sich im Rahmen ihrer oder seiner Möglichkeiten aktiv an den Einsätzen der Ordnungsgruppe beteiligt,
    auf einer Vollversammlung einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt.

Zum letzten Punkt eine kleine Erläuterung: Die Teilnahme am gesamten Leben der Ordnungsgruppe bedarf keiner Mitgliedschaft (das schließt ein die Teilnahme an Einsätzen, an Veranstaltungen, an öffentlichen Leitungssitzungen, Integration in die Informationsstruktur, Diskussion der Arbeit u.s.w.). Die Teilnahme an der Beschlussfassung der Vollversammlung bedarf der Mitgliedschaft, deshalb muss dort auch der Antrag gestellt werden.

Was sich hier vielleicht etwas bürokratisch anhört, sind Grundsätze, die wir in fast 13 Jahren Zusammenarbeit herausgearbeitet haben. Auf der einen Seite handeln wir in einem sehr komplexem und widerspruchsreichem politischen Umfeld auf der Basis von Demokratie (außer im direkten Einsatz). Auf der anderen Seite muss die Gruppe flexibel und schnell auf Anforderungen reagieren können. Für diesen Balanceakt braucht es klare Regularien


Einsatzgrundsätze:

Nach dem Gesetz müssen Ordner mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen zum Einsatz keine Waffen bei sich führen.

Nach unseren Grundsätzen herrscht während des Einsatzes striktes Verbot für Alkohol und andere psychotrope Suchtmittel, dabei sind die Ausnahmen: notwendige Medikamente, Schokolade und Tabak (man kann sich zuweilen kaum vorstellen, wie lange eine basisdemokratische Diskussion zum Begriff "psychotrope Substanzen" andauern kann...). Wir haben das Verbot von Alkohol inzwischen auch auf alkoholfreies Bier ausgeweitet, der Bierfahne wegen.

Im Einsatz hat der Einsatzleiter bzw. der von ihm festgelegte Stellvertreter die Weisungsbefugnis gegenüber den Ordnern. Der Veranstalter oder dessen Vertreter haben keine unmittelbare Weisungsbefugnis, sie kommunizieren mit dem Einsatzleiter (auch da holt das Leben zuweilen die Grundsätze ein, aber im Prinzip funktioniert das schon so).

Im allgemeinen setzen wir voraus, dass die Weisungen des Einsatzleiters erfüllt werden. Sollte es dennoch Vorbehalte gegen eine Weisung geben (Unsicherheit, Angst ...) können diese geäußert werden. Wir arbeiten nach dem Prinzip der Freiwilligkeit.

Nach jedem Einsatz erfolgt eine kollektive Auswertung, bei der die Einsatzleitung gegenüber den Mitgliedern berichtspflichtig ist und sich ihrer Kritik zu stellen hat.