Häufig an uns gestellte Fragen:
Was sind eigentlich Ordner?
Welche Rechte haben Ordner?
Wie kann man bei Euch mitmachen?


Was sind eigentlich Ordner?

Zunächst ein paar Worte zum Veranstalter. Jede öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen zu der öffentlich eingeladen wird, muss einen namentlich genannten Veranstalter haben, der zugleich auch der Leiter der Versammlung ist (bei Vereinigungen ist das der jeweilige Vorsitzende), es sei denn der Veranstalter beauftragt eine andere Person mit der Leitung. Laut Versammlungsgesetz hat der Leiter während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Tut er das nicht, kann das Bußgelder, Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Das Versammlungsgesetz gestattet es dem Leiter, sich einer "angemessenen Zahl ehrenamtlicher Ordner zu bedienen".

Diese Ordner müssen über 18 Jahre alt sein, dürfen keine Waffen tragen und dürfen ausschließlich mit einer weißen Armbinde, die nur die Bezeichnung "Ordner" trägt, kenntlich gemacht werden. Die Stellung von Ordnern kann (und wird in der Regel bei Demonstrationen) zur Auflage bei der Anmeldung einer Versammlung gemacht werden, wobei der Leiter die Anzahl der Ordner der Polizei mitzuteilen hat. Die Polizei kann wiederum die Anzahl der Ordner "angemessen beschränken". Soweit zunächst einmal die Rechtslage.

Die Ordner selbst sind normale Veranstaltungsteilnehmer, die sich ehrenamtlich bereit erklären, den Leiter bei der Sorge um die Ordnung zu unterstützen. Das Versammlungsgesetz verpflichtet immerhin alle Teilnehmer der Versammlung, den Anweisungen des Leiters oder der von ihm bestellten Ordner Folge zu leisten. Kann der Leiter sich nicht durchsetzen, ist er verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.

Zum Abschluss dieses Abschnitts noch zwei Zitate aus dem Versammlungsgesetz:
"Wer bei einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug dem Leiter oder einem Ordner in der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn während der rechtmäßigen Ausübung seiner Ordnungsbefugnisse tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." (§22)
Aber es heißt auch: "Wer als Leiter einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzuges Ordner verwendet, die Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." (§24)


Welche Rechte haben Ordner?

Da Ordner normale Veranstaltungsteilnehmer sind, haben sie bis auf eine Ausnahme auch nur die normalen Rechte, die jedem von uns zustehen. Die Ausnahme ist, dass Ordner im Namen des Leiters der Versammlung bei der Ausübung des Hausrechts sprechen können. Das ist besonders wichtig bei Diskussionen über heikle Festlegungen (z.B. Personenkontrollen auf verbotene Gegenstände). Der oberste Grundsatz unseres Handelns lautet: Deeskalation. Der Hinweis auf das Hausrecht des Veranstalters hilft manchmal. Im Übrigen ist bei uns keiner gezwungen Aufgaben zu übernehmen, mit denen er sebst Probleme hat (näheres dazu in den Einsatzgrundsätzen auf der Seite Statut).


Wie kann man bei Euch mitmachen?

Einfach auf die Seite "Kontakt" gehen, eine kurze Nachricht an uns senden, die einen Hinweis auf einen Rückkontakt enthät. Wir melden uns dann. Versprochen!